AKTUELLES
Projekt Flaschenpost
Bitte informieren Sie sich unter:
https://www.lernort-buergerpark.de/
https://www.flaschenpost321.eu/
MÜLLTRENNUNG
Liebe Schülerinnen und Schüler, wie ihr ja schon mitbekommen habt, stehen in allen drei Stockwerken Mülltonnen zur Mülltrennung. Im folgenden Link findet ihr weitere Infos zur Mülltrennung
FAMILIENPORTAL
FamilienPortal im Landkreis Wunsiedel
Hier finden Sie viele tolle Angebote und Informationen, sowie Anlaufstellen für Familien.
WAS TUN BEI MOBBING ÜBER INTERNET ODER HANDY?
Ignorieren ist der falsche Weg. Experten empfehlen folgende Maßnahmen: Nicht antworten, Beweise sichern, Mobber sperren und Kontaktmöglichkeiten verringern, Vorfälle dem Anbieter melden und um Entfernung oder Sperrung bitten, Verbündete und erwachsene Vertrauenspersonen suchen, Hilfe bei Experten suchen, nicht vorschnell mit Eltern möglicher Täter sprechen.
Bei Mobbing im Schulumfeld gibt es folgende Möglichkeiten: Lehrer informieren. In besonders schlimmen Fällen Polizei einschalten. Eine Nichtnutzung von Handy und Internet hat selten Erfolg.
Link-Tipps:
(aus: Oberpfälzer Schule 2018/6, S. 10)
NUTZUNG VON WHATSAPP DURCH SCHÜLER
Sehr geehrte Eltern,
in letzter Zeit häufen sich Beschwerden an die Schulleitung, die direkt oder indirekt mit dem Kommunikationsverhalten von Schülerinnen und Schülern in Chats des Messaging-Dienstes WhatsApp zu tun haben, sei es, weil Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild zu befürchten sind, sei es, weil Fälle von Mobbing vermutet werden.
Ich weise Sie hiermit auf die Rechtsgrundlage im Umgang mit WhatsApp hin. In den Nutzungsbedingungen heißt es dazu:
„Wenn du in einem Land in der Europäischen Region lebst, musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen oder das in deinem Land für die Registrierung bzw. Nutzung unserer Dienste erforderliche Alter haben. (…) Zusätzlich zu der Anforderung, dass du nach geltendem Recht das zur Nutzung unserer Dienste erforderliche Mindestalter haben musst, gilt Folgendes: Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen.“ (Stand: 26.11.2018; Quelle: https://www.whatsapp.com/legal?lang=de# terms-of-service)
Das bedeutet, dass man mindestens 16 Jahre alt sein muss, um den Dienst zu nutzen, auch wenn vom Mutterkonzern Facebook Inc. das Nutzeralter nicht überprüft wird.
Wir als Schule betrachten es als unsere Aufgabe, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Umgang mit neuen Medien pädagogisch zu begleiten. Dazu gehört auch, auf die rechtliche Seite der Nutzung hinzuweisen. Wenn Sie als Eltern Ihrem Kind die Verwendung von WhatsApp erlauben, stehen Sie in der Pflicht, den Aufenthalt in Chatgruppen zu kontrollieren und die Verantwortung für deren Verlauf zu übernehmen. Hilfestellungen für eine verantwortungsvolle Begleitung Ihrer Kinder beim Thema WhatsApp und Co. finden Sie z.B. auf klicksafe.de.
In besonders schwerwiegenden Fällen von Mobbing steht es Ihnen natürlich frei, die Polizei einzuschalten. Für Sachverhalte, die geneigt sind das Schulklima zu beeinträchtigen, behalten wir uns vor, schuldisziplinarische Maßnahmen zu ergreifen.
Im Sinne einer konstruktiven Erziehungspartnerschaft hoffe ich, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin zu einem respektvollen Umgang miteinander erziehen können.